FAQ, Fragen und Lexikon
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Abmarkung
Unter Abmarkung versteht man die dauerhafte Kennzeichnung von Grenzpunkten mit Grenzsteinen, Grenzbolzen o.ä. .
In Sachsen sind lt. Vermesssungsgesetz Flurstücksgrenzen abzumarken.
(Öffentlich-Rechtlicher Abmarkungszwang)
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Antrag auf Katastervermessung
Den Antrag auf Katastervermessung kann entweder der Eigentümer, oder eine Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben stellen.
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Bauabsteckung
Um die Baugrube für einen Neubau ausheben zu können, muss das Bauunternehmen die genaue Lage des Gebäudes im Grundstück kennen. Der Vermessungsingenieur überträgt dazu die Gebäudeeckpunkte in das Grundstück und kennzeichnet die Punkte mit Holzpflöcken. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nach der HOAI.
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Bodenwert
siehe Verkehrswert
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Das Flurstück
Das Flurstück ist die Buchungseinheit des Kataster.Das Flurstück ist ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche, der in der Flurkarte unter einer eigenen Nummer aufgeführt ist. Die eindeutige Kennzeichnung eines Flurstücks besteht aus dem Namen der Gemarkung, der Flur und der Flurstücksnummer.
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Das Grundstück
Das Grundstück ist die Buchungseinheit im Grundbuch. Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken (die nicht aneinander grenzen müssen), die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden.
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Das Kataster
Die Herkunft des Begriffes "Kataster" ist ist nicht eindeutig geklärt. Im heutigen Sprachgebrauch versteht man darunter das Buchwerk (Flurbuch, Liegenschaftsbuch und die Flurkarte mit dem dazugehörigen Zahlenmaterial), das beim Katasteramt oder beim Vermessungsamt geführt wird.
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Das sächsische Gebührenverzeichnis
Kosten in der Katastervermessung werden derzeit nach der sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVo) vom 1.9.2003 abgerechnet.